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      Ortenau: Wasserentnahme aus Gewässern verboten

      Aus Bächen und Flüssen Wasser zu entnehmen, um damit landwirtschaftliche Flächen oder Gärten zu bewässern – für Bewohner in der Ortenau ist das derzeit verboten und wird bei einem Verstoß mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet. Der Grund dafür sind die aktuell niedrigen Pegelstände der Gewässer in der Ortenau. Trotz der vereinzelten Regenfälle und Sommergewitter in den vergangenen Wochen seien diese erneut in einen kritischen Bereich gefallen. Das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz in der Ortenau erklärt dazu: „Die geringe Wasserführung und die steigenden Wassertemperaturen belasten sowohl die Tiere als auch die Pflanzen im Gewässer. Gerade in Zeiten mit hohen Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen“. Gleichzeitig kündigte das Amt an die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften ab sofort verstärkt zu kontrollieren.

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