Verbot: Keine Spiele im neuen SC-Stadion zur Ruhezeit

Spiele während Ruhezeiten verboten

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat Fußballspiele im neuen SC-Stadion in Freiburg während der Ruhe- und Nachtzeiten verboten. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar. Konkret geht es um Partien zwischen 20 und 22 Uhr, sonntagmittags zwischen 13 und 15 Uhr und sonntagabends ab 22 Uhr. In diesen Zeiten darf nach dem Urteil im neuen SC-Stadion kein Fußball stattfinden.

Lärmbelastung ist unzumutbar

Die Begründung: Die maximalen Lärmwerte, die in der Baugenehmigung für diese Zeiten festgelegt worden sind, würden das zumutbare Maß in einem Wohngebiet überschreiten. Der Verwaltungsgerichtshof gibt mit dieser Entscheidung einer Beschwerde von Anwohnern jetzt teilweise statt. Mitte Mai scheiterten einige Anwohner mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Freiburg, bei dem sie einen Baustopp des SC-Stadions wegen der unzumutbaren Lärmbelästigung forderten. Gegen diese Entscheidung hatten sie dann Beschwerde eingelegt.

(dz)