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      Soforthilfen für die Unterbringung Wohnungsloser

      Das Land Baden-Württemberg stellt den Kommunen Soforthilfen von 400.000 Euro für die Unterbringung Wohnungsloser zur Verfügung. Denn viele von ihnen gehören zu Risikogruppen, haben Mehrfacherkrankungen und sind medizinisch nicht ausreichen versorgt. Mit dem bereitgestellten Geld sollen Gemeinde, Städte und Landkreise zusätzliche Unterkünfte und Zimmer anmieten. So soll eine enge Mehrfachbelegung verhindert werden, wodurch das Infektionsrisiko sinkt.

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