Verwaltungsgerichtshof entscheidet erneut
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wird nochmal über die Abend- und Sonntagsspiele im neuen Stadion des SC Freiburg entscheiden. Der VGH hatte im Oktober 2019 nach einem Antrag von Anwohnern solche Partien verboten (nach 20:00 Uhr und an Sonntagen zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr). Geklagt hatten sechs Anwohner. Bei dieser Entscheidung war der VGH aber von veralteten Lärmwerten ausgegangen.
Anhörungsrüge eingereicht
Das Regierungspräsidium Freiburg und die Stadion-Betreibergesellschaft legten danach eine Rüge ein. Der Inhalt: der VGH habe eine veraltete, seit dem 9. September 2017 nicht mehr geltende, Lärmschutzverordnung als Grundlage verwendet. Die Baugenehmigung für das neue SC-Stadion stammt allerdings vom 15. November 2018. Da galt schon eine neue und überarbeitete Lärmschutzregelung, die 5 Dezibel mehr zulässt als die bisherige.
„unverzeihlicher Fehler“
Der Anhörungsrüge wurde nun stattgegeben. Der VGH spricht von einem „unverzeihlichen Fehler“. Aus dem Freiburger Regierungspräsidium heißt es:
„Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass unsere Baugenehmigung durch die laufende gerichtliche Überprüfung vollumfänglich bestätigt werden wird.“
Zwischenzeitlich hatten Anwohner, Regierungspräsidium und Betreibergesellschaft versucht, sich außergerichtlich auf einen Vergleich zu einigen – aber vergebens. Jetzt muss der Verwaltungsgerichtshof noch einmal entscheiden, bis wann ist noch unklar.
(dz)