Waldläufer von Oppenau: Urteil am Freitag erwartet

<h3>Lange Haftstrafe gefordert</h3>
Dem Angeklagten Yves R droht eine lange Gefängnisstrafe. Die Staatsanwaltschaft hat heute Nachmittag drei Jahre und neun Monate Haft für ihn gefordert. Man gehe von einem minderschweren Fall von Geiselnahme aus, sagte Staatsanwältin Raffaela Sinz vor dem Landgericht Offenburg. Strafmindernd wirkt sich offenbar sein Geständnis aus und dass er sich entschuldigt habe, heißt es.  Am Vormittag hat außerdem ein psychiatrischer Gutachter ausgesagt. Demnach leidet Yves R. an einer multiplen Persönlichkeitsstörung. Für den Tatvorwurf sieht er keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit. Vor dem Urteil am Freitag wird noch die Verteidigung ihr Plädoyer halten.
<h3>Verwandet und Bekannte sagen aus</h3>
Vor dem Offenburger Landgericht ist der Prozess gegen den 32-jährigen Yves R. aus Oppenau fortgesetzt worden. Zeugen aus seinem privaten Umfeld und Verwandte beschrieben ihn als gutmütig, hilfsbereit freundlich und intelligent. Yves R. war im Sommer 2020 bei Oppenau im Ortenaukreis in einer Waldhütte entdeckt worden, hatte dort mehrere Polizisten entwaffnet und sich dann tagelang im Schwarzwald versteckt. Angeklagt ist der 32-Jährige wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Momentan werden die Plädoyers gehalten. Am kommenden Freitag wird bereits das Urteil erwartet.

(dz)