Die deutliche Erhöhung der städtischen Gebühren für das Anwohnerparken in Freiburg ist rechtens – das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden. Gegen die am 1. April erfolgte Erhöhung von 30 Euro auf in der Regel 360 Euro hatte der FDP-Stadtrat Fiek einen Eilantrag gestellt. Dieser argumentierte, dass die Stadt in der Gebührenbemessung rechtswidrigerweise umwelt- und sozialpolitische Ziele verfolge. Den gestellten Eilantrag wies das Gericht nun zurück. Denn auch mit den erhöhten Gebühren für das Bewohnerparken werde unter anderem weiterhin der Vorteil von Anwohnern gegenüber anderen Parkenden ausgeglichen.
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