Justizministerin Marion Gentges fordert eine finanzielle Entlastung vom Bund für Kommunen, die ukrainische Geflüchtete aufgenommen haben. Mittlerweile seien 116.000 Menschen aus der Ukraine untergebracht worden. Die finanzielle Belastung werde jetzt noch höher werden, nämlich durch den sogenannten Rechtskreiswechsel. Geflüchtete aus der Ukraine werden dann nicht mehr nach dem Asylbewerbergesetz, sondern stattdessen dem Sozialgesetzbesuch behandelt. Allein für die Kosten der Unterkunft müssen Kommunen nun knapp 30 Prozent tragen. Für die staatliche Grundsicherung sind jetzt außerdem die Jobcenter zuständig. Die Kommunalen Landesverbände fordern deshalb vom Land nun eine Refinanzierung ihrer Ausgaben für Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch an Geflüchtete aus der Ukraine.
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