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      Teststrategie der Lörracher Kliniken: kein Fall für die Gerichte

      Nach einer Strafanzeige hat die zuständige Staatsanwaltschaft nun die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt, denn dafür seien nach Auffassung der Behörde die Voraussetzungen nicht gegeben. In der Vergangenheit waren die Testungen an den Lörracherer Kliniken immer wieder Thema gewesen, dabei ist es um den Fokus auf die weniger zuverlässigen Antigen-Schnelltests vor Ort gegangen. Im April hatten die Einrichtungen nach Kritik ihre Teststrategie umgestellt, teilweise aber auch an den Antigen-Tests festgehalten.

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