Testpflicht in Kitas ab 10. Januar

In Kitas und in der Kindertagespflege gilt ab dem 10. Januar eine Testpflicht. Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres müssen dann dreimal die Woche einen negativen Schnelltest oder zweimal pro Woche einen PCR-Test nachweisen. Schnelltests können von den Eltern auch zu Hause durchgeführt werden. Das Land reagiert damit auf die Bedrohung durch die Omikron-Variante. Es soll auch angepasst werden, was passiert, wenn ein Kind in einer Gruppe positiv auf das Coronavirus getestet wird. Demnach müssen sich dann alle Kinder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen testen lassen.