Die auf dem Freiburger Wohnungsmarkt verlangten Mieten sind oftmals überhöht – nun will die Stadt Abhilfe schaffen. Ab diesem Januar sollen Inserate auf Online-Plattformen von einem Startup überprüft werden. Denn sofern die Stadtverwaltung Kenntnis von Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher erhält kann sie Bußgeldverfahren einleiten oder Anzeige erstatten. Bei Neuvermietungen darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent überschritten werden, unzulässig gilt eine Mietpreiserhöhung ab 20 Prozent, als Wucher ab 50 Prozent.
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