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      Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Scheitert es an der Finanzierung?

      Ab dem Jahr 2026 haben alle Grundschulkinder in Baden-Württemberg das Recht auf eine Ganztagsbetreuung. Wie sich jetzt herausstellt, fehlen dafür im Südwesten aber zehntausende Plätze sowie Geld für den Ausbau. Der Bund unterstützt den Ausbau in allen Bundesländern – so erhält Baden-Württemberg 380 Millionen Euro aus dem Fördertopf. Trotzdem weisen Kommunen schon länger daraufhin, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bis 2026 unrealistisch sei. Wenn das Land nicht noch zusätzlich Beiträge in Millionenhöhe beisteuert, könne es sein, dass man den Rechtsanspruch um einige Jahre verschieben oder ganz zurückgenommen werden muss.

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