(PC) Die Polizei in Baden Württemberg sieht sich nicht zuständig für die Impfkontrolle. Weder die in einigen Corona-Hotspots geltenden Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte, noch die 3G Regel im öffentlichen Personenverkehr ist von der Polizei durchzuführen. Zu diesem Ergebnis sind die Gewerkschaften der Polizei im Land gekommen. Ein Teillockdown könnte demnach allerhöchstens stichprobenartig von der Ortspolizei kontrolliert werden. Grundsätzlich ist die Kontrolle von Impf- oder Testnachweisen Aufgabe der kommunalen Ordnungsämter. Die Polizei komme in der Regel nur dann, wenn es Konflikte gebe. Das gelte auch für die Kontrolle in Bussen und Bahnen.
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