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      Neue Straßenverkehrsordnung bietet mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Radverkehr

      Die neue Straßenverkehrsordnung ermöglicht neue Gestaltungsspielräume für den Radverkehr sowie Bus und Bahn. Durch die Änderungen erhalten der Klima- und Gesundheitsschutz nun mehr Gewicht für die Umsetzung neuer Verkehrsmaßnahmen. Das bedeutet zum Beispiel, dass Ampelschaltungen künftig den Busverkehr bevorrechtigen können. Außerdem kann Tempo 30 in der Nähe von Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern leichter angeordnet werden. Kommunen erhalten zudem mehr Freiheiten und können beispielsweise Regelungen zum Anwohnerparken nicht erst bei akutem, sondern bereits bei drohendem Parkraummangel anordnen.

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