Sollten Nachbarländer, wie Frankreich aufgrund der aktuellen Infektionslage zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden, gelten für Grenzpendler strengere Einreisepflichten. Demnach wäre zum Beispiel ein negativer Coronatest vor jedem Grenzübertritt nach Deutschland Pflicht, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die neue Allgemeinverfügung gilt erst für den Fall, wenn das Robert-Koch Institut die Einstufung von Frankreich zum Hochrisikogebiet ändert. Ausnahmen gibt es nur für Grenzpendler, die mindestens zwei Mal pro Woche aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen. Sie müssen nur zweimal wöchentlich über einen negativen Test verfügen anstatt nach der Corona-Einreise-Verordnung von bis zu vier Mal. Die negative Testpflicht gilt für alle Personen ab sechs Jahren.
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