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      Nach Absage - Fuß- und Radentscheid halten weiter an ihrem Vorhaben fest

      Die Stadt Freiburg hat das Bürgerbegehren zum Fuß- und Radentscheid für rechtlich nicht zulässig erklärt. Das soll aber keine politische, sondern eine juristische Entscheidung gewesen sein. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zeigen sich enttäuscht, halten aber weiter an ihrem Vorhaben fest.

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