Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es befand den Angeklagten für schuldig, im Juli vergangenen Jahres im Auftrag eines Freiburger Rechtsanwalts den 24-jährigen Drogenhändler in einem Gewerbegebiet mit zwei Kopfschüssen getötet und dafür als Lohn 50.000 Euro erhalten zu haben.
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