Die Maskenpflicht in Schulen soll ab dem 18. Oktober gelockert werden. Solange Schülerinnen und Schüler an ihrem Platz sitzen, müssen sie dann keine Masken mehr tragen. Das gilt allerdings nur während der Basis- und Warnstufe – also solange die Hospitalisierungsinzidenz unter 8 liegt. Baden-Württemberg befindet sich derzeit noch in der Basisstufe, rund 270 Intensivbetten sind mit Corona-Patienten belegt. Deshalb habe man sich dazu entscheiden, die Regelungen an Schulen zu lockern. Die Maskenpflicht entfällt aber nur am Sitzplatz – im restlichen Schulgebäude gilt sie weiterhin. Das regelmäßige Testen der Schüler wird beibehalten. Aktuell muss jeder drei Antigentests oder zwei PCR-Tests pro Woche vorlegen.
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