Das Land Baden-Württemberg hat seine Verschärfungen der Corona-Maßnahmen leicht gelockert. Das betrifft vor allem die 2G-Plus-Regelung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test – zum Beispiel in Restaurants oder bei Kulturveranstaltungen. Diese Regel hat die Landesregierung jetzt noch einmal präzisiert: Personen, die bereits ihre Bosster-Impfung erhalten haben, sind von der Testpflicht ausgenommen. Das gilt auch für Personen, deren Zweitimpfung weniger als 6 Monate zurückliegt. Auch Genesene, deren Infektion erst maximal ein halbes Jahr her ist, müssen sich nicht zusätzlich testen lassen. Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren haben noch bis zum 31. Januar 2022 die Möglichkeit, mit einem Antigen-Schnelltest Zugang zu 2G-Veranstaltungen zu erhalten. Danach habe jeder die Möglichkeit gehabt, sich impfen zu lassen, so das Sozialministerium.
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