Video-Player wird geladen.
Aktueller Zeitpunkt 0:00
Dauer 0:00
Geladen: 0%
Streamtyp LIVE
Verbleibende Zeit 0:00
 
1x
    • Kapitel
    • Beschreibungen aus, ausgewählt
    • Untertitel aus, ausgewählt
      person
      Benutzer_Archivierte_Daten_Inhalte

      Lockerung der 2G-Plus-Regelung

      Das Land Baden-Württemberg hat seine Verschärfungen der Corona-Maßnahmen leicht gelockert. Das betrifft vor allem die 2G-Plus-Regelung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test – zum Beispiel in Restaurants oder bei Kulturveranstaltungen. Diese Regel hat die Landesregierung jetzt noch einmal präzisiert: Personen, die bereits ihre Bosster-Impfung erhalten haben, sind von der Testpflicht ausgenommen. Das gilt auch für Personen, deren Zweitimpfung weniger als 6 Monate zurückliegt. Auch Genesene, deren Infektion erst maximal ein halbes Jahr her ist, müssen sich nicht zusätzlich testen lassen. Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren haben noch bis zum 31. Januar 2022 die Möglichkeit, mit einem Antigen-Schnelltest Zugang zu 2G-Veranstaltungen zu erhalten. Danach habe jeder die Möglichkeit gehabt, sich impfen zu lassen, so das Sozialministerium.

      Das könnte Dich auch interessieren

      Corona-PandemieCorona-Pandemiebookmark_borderbookmark27. Jan. 2025 15:2800:38 Min.Weiterhin viele Klagen gegen Rückzahlung von Corona-Hilfen27. Jan. 2025 15:2800:38 Min.bookmark_borderbookmarkCorona-PandemieCorona-Pandemiebookmark_borderbookmark16. Aug. 2024 11:1500:43 Min.Nachfrage nach Corona-Impfstoffen sinkt: Biontech mit Millionenverlust16. Aug. 2024 11:1500:43 Min.bookmark_borderbookmarkBaden TV Süd AktuellBaden TV Süd Aktuellbookmark_borderbookmark23. Mai 2025 18:5518:32 Min.Baden TV Süd Aktuell - Freitag, 23. Mai 202523. Mai 2025 18:5518:32 Min.bookmark_borderbookmarkPanoramaPanoramabookmark_borderbookmark23. Mai 2025 16:4503:21 Min.Heiraten leicht gemacht!23. Mai 2025 16:4503:21 Min.bookmark_borderbookmark
      expand_less