Um die Ausbreitung von Virusmutationen zu verhindern verschärft das Land seine Quarantäneregeln: Kontaktpersonen der Kategorie 1 müssen jetzt 14 Tage in Isolation. Davor waren es nur 10 Tage. Das betrifft auch Haushaltsangehörige der infizierten Person. Schüler können sich ab dem fünften Tag freitesten lassen wenn sicher ist, dass die Person mit der sie Kontakt hatten keine neuartige Virusvariante hat. Freitests, also die Möglichkeit mit einem negativen Testergebnis wieder am öffentlichen Leben teilnehmen zu können, besteht nicht mehr für Einreisende aus Gebieten mit Virusvarianten. Sie müssen ebenso für 14 Tage in Quarantäne. Personen die eine Infektion überstanden haben, waren ursprünglich für sechs Monate von der Quarantänepflicht befreit. Wegen den Virusmutationen wurde dieser Zeitraum auf drei Monate verkürzt.
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