Das Sozialministerium und der Landkreistag von Baden-Württemberg haben sich auf einen Fünf-Punkte-Plan zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter geeinigt. Diese stellte die Städte und Kommunen nämlich vor große Herausforderungen. So sollen zunächst weitere Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden – außerdem sollen Auflagen bei der Schaffung solcher Angebote so weit wie möglich reduziert werden. Damit seien aber in der Regel keine Sammelunterkünfte wie Turnhallen gemeint. Vielmehr sollen sie einzeln oder in Gruppen untergebracht werden. Außerdem soll das landesweite Verteilverfahren beschleunigt werden – in diesem Zusammenhang wolle man prüfen, inwieweit die Jugendämter durch eine stärkere Bündelung der Prozesse entlastet werden können.
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