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      Klage gegen Freiburger Kommunalwahl-Ergebnis abgewiesen

      Das zuständige Verwaltungsgericht hat heute eine Klage zur Anfechtung der Kommunalwahl in Freiburg in weiten Teilen abgewiesen. Geklagt hatte der aus der Querdenker-Szene bekannte gescheiterte Gemeinderatskandidat Meinrad Spitz. Er prangerte damit mutmaßliche Rechtsverstöße der Stadt bei der Stimmauszählung an und sprach auch von unterschlagenen Stimmen für seine Liste. Der zuständige Richter hat dafür nach Auswertung der Aktenlage und der Anhörung von Zeugen und Sachverständigen keinerlei Hinweise gefunden. Das Ergebnis der Freiburger Kommunalwahl vom vergangenen Juni bleibt damit gültig. Als Teilerfolg kann Spitz aber verbuchen, dass ihm Aufwendungen in Höhe von 200 Euro erstattet werden sollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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