Die Familienkasse Baden-Württemberg empfiehlt, Anträge für Kindergeld frühzeitig zu stellen und die Unterlagen vollständig online einzureichen. Dies gelte auch für volljährige Kinder – auch hier könne die Familienkasse Kindergeld zahlen. Grundsätzlich bekommen Eltern für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Kindergeld. Doch auch nach dem 18. Geburtstag könne dies nach dem Ende der Schulausbildung gewährt werden, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder Praktikum absolviere.
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