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      Haftungslücke bei E-Scootern soll geschlossen werden

      Aus dem Straßenbild vieler Städte sind sie nicht mehr wegzudenken: Die Rede ist von E-Scootern. Der praktische Nutzen ist unbestreitbar, jedoch kommt es vermehrt zu Unfällen. Wer in diesem Fall für den Schaden haftet ist allerdings oft nicht klar. Nach bisheriger Gesetzeslage waren Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von unter 20 km/h, wie beispielsweise E-Scooter von einer Haftung ausgeschlossen. Diese Lücke soll nun geschlossen und die Haftungsregeln vereinfacht werden.

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