Mit einem Urteil Anfang März hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden: Fahrschulen dürfen wieder den praktischen Unterricht aufnehmen, sofern es die jeweiligen Inzidenzen zulassen. Für die Fahrschüler geht damit eine Durststrecke zu Ende. Nur Fahrstunden für Angehörige von Hilfsorganisationen sowie für Bus- und Lastwagenfahrer waren bislang erlaubt. Doch auch die aktuelle Situation lässt bei den Fahrschulbetreibern noch einige Wünsche offen. Paul Cupec berichtet.
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