Die Stadt Lahr informiert über die anstehende Erfassung von Tieren und Pflanzen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Bei diesen Erhebungen würden im Zeitraum ab April bis Ende November 2023 die Qualität von Lebensräumen und Bestandsentwicklungen unter anderem in Lahr erfasst. Für die Untersuchung sei es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW gemäß Paragraf 52 Naturschutzgesetz grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Sie seien mit einer Kartierbescheinigung ausgestattet, die sie im Gelände mit sich führten. Die Kartierenden seien überwiegend auf Flächen im Außenbereich unterwegs und beträten lediglich offene Landschaft und Wald. Laut Stadt Lahr werden sie das vorhandene Wegenetz nutzen und fest umzäunte Privatgärten nicht ohne Zustimmung betreten.
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