Einigung bei Krankenhausreform

Bund und Länder haben sich am Montag auf Eckpunkte einer Krankenhausreform geeinigt. Ein zentraler Punkt ist die Umwandlung von bestehenden Kliniken in Zentren, in denen sowohl stationäre als auch ambulante Behandlungen erfolgen sollen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg warnt nun davor, die ambulante Versorgung in den niedergelassenen Praxen zu vernachlässigen. Hier gelte es, Schnittstellen zu definieren, ebenso beim ärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn an den bisherigen Krankenhäusern Notfallpraxen betrieben würden.