Die nicht nur in Freiburg erhobene Übernachtungssteuer, auch Bettensteuer genannt, ist rechtmäßig – das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Geklagt hatten Hoteliers, unter anderem aus Freiburg. Die kommunale Steuer für private Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, also etwa Hotels oder Ferienwohnungen, war im Oktober 2013 mit großer Mehrheit vom Gemeinderat beschlossen worden. Erhoben wird die Abgabe seit 2014. Seitdem erwirtschaftete die Stadt Einnahmen von rund 19 Millionen Euro mit der Abgabe, die zusätzlich zum Übernachtungspreis entrichtet werden muss. In Freiburg sind aktuell rund 350 Beherbergungsbetriebe erfasst, darunter 67 Hotels und 222 Ferienwohnungen. Pandemiebedingt war die Anzahl der angemeldeten Betriebe in den vergangen zwei Jahren zurückgegangen.
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