In Zukunft sollen Polizeistreifen in Baden-Württemberg sogenannte Body-Cams auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen dürfen. Darauf hat sich die Landesregierung in ihrem Entwurf für das neue baden-württembergische Polizeigesetz geeinigt. Bisher war ein Einsatz der umstrittenen Schulterkameras ausschließlich im öffentlichen Raum erlaubt. Datenschützer kritisieren etwa, dass die Kameras konstant aufzeichnen, auch wenn diese Aufnahmen jeweils alle 30 Sekunden überschrieben werden. So sei unklar, wann und wer gefilmt werde. Auch Kontrollen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen sollen dem Gesetzesentwurf zufolge erleichtert werden. Die CDU hatte gefordert, die Polizei mit noch weitreichenderen Befugnissen wie etwa der Online-Durchsuchung auszustatten. Das neue Polizeigesetz soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.
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