Bei einem Corona-bedingten Verdienstausfall werden ungeimpfte Personen in Baden-Württemberg ab sofort keine staatlichen Entschädigungen mehr erhalten. Der Grund dafür ist die hohe verfügbare Impfstoffmenge im Land. Das Gesundheitsministerium betont, dass mittlerweile jeder Bürger die Möglichkeit hatte, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen – sowohl in den landesweiten Impfzentren als auch beim Hausarzt. Wer sich nicht impfen lässt und in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Quarantäne muss und deshalb nicht arbeiten kann, erhält zurzeit noch eine Entschädigungszahlung. Diese fällt ab dem 15. September weg. Auch gibt es Änderungen bei der Absonderung von Kontaktpersonen positiv getesteter – sind diese geimpft, müssen sie nur noch in besonderen Ausnahmefällen in Quarantäne.
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