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      Ausgangsbeschränkungen Ortenau

      Ab morgen gelten im Ortenaukreis Ausgangsbeschränkungen für Menschen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Sie dürfen ihr Haus dann im Zeitraum zwischen 21 und 5 Uhr nur noch mit triftigem Grund verlassen, dazu zählen etwa die Arbeit, medizinische Notfälle oder auch Gassigehen. Die Regelung wird eingeführt, weil die sieben Tage Inzidenz nun schon zwei Tage in Folge über 500 liegt. Sinkt der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter die 500er Marke, werden die Beschränkungen aufgehoben.

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