Ab dem 1. September müssen Arbeitslosmeldungen wieder persönlich erfolgen – das hat die Agentur für Arbeit mitgeteilt. In der Corona-Pandemie waren anderweitige Benachrichtigungen, etwa online oder per Telefon, akzeptiert worden – das fällt nun Anfang September wieder weg. Vor Ort gelten in den Einrichtungen die jeweils aktuellen Regelungen der Corona-Verordnung für Innenräume – also etwa Maskenpflicht. Eine Arbeitslosmeldung habe spätestens am ersten Tag zu erfolgen, an dem keiner Beschäftigung nachgegangen werden. Diese sei Vorraussetzung um Arbeitslosengeld beziehen zu können.
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