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      400 Millionen Euro Förderung für die Ganztagsbetreuung

      Ab dem Jahr 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Damit dessen Umsetzung gelingt, braucht es vor allem genügend finanzielle Mittel. Die kommen unter anderem aus Fördermitteln vom Bund. Nachdem bereits fast die gesamten Mittel aus einem ersten Programm abgerufen waren worden erhält Baden-Württemberg nun weitere 400 Millionen Euro für den Ganztagsausbau.

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