Anklage im Mordfall Pursche – 54-Jähriger kommt vor Freiburger Gericht

Fall Pursche: 54-Jähriger kommt vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat wegen Mordes gegen einen 54 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Anklage erhoben. Der Mann befindet sich seit September 2018 in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte soll in den Morgenstunden des 17.01.2003 eine damals 57 Jahre alte Frau in der Nähe ihres Arbeitsplatzes in Bad Krozingen abgepasst haben, um sie wegen eines vermeintlichen vorangegangenen Fehlverhaltens zur Rede zu stellen. Der Angeklagte, nach dem fast 16 Jahre lang gesucht wurde, soll die Frau zunächst zum Anhalten bewegt, sie geschlagen und sich dann in deren Auto gedrängt haben. In einem Waldstück bei Ehrenkirchen soll der 54-Jährige sein Opfer dann zunächst unter Vorhalt eines Messers bedroht haben.

Angeklagter versteckt Leiche im Wald

Schließlich soll der Beschuldigte sich entschlossen haben, das 57-jährige Opfer mit mehreren Stichen zu töten, so die Staatsanwaltschaft. Den Leichnam soll er hinter einem Baumstamm versteckt haben, wo er am 23.03.2003 durch Spaziergänger entdeckt worden sei. Unmittelbar nach der Tat ist der Beschuldigte mit dem Pkw seines Opfers zu einer nahen gelegenen Bank gefahren und hat dort unter Einsatz der Geldkarte seines Opfers Bargeld abgehoben haben, so der Vorwurf. Der Tatablauf wurde zum Teil auch auf Überwachungsvideos festgehalten.

Drei Mordmerkmale

Dem Beschuldigten werden tateinheitlich Mord und erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge zur Last gelegt. Die Anklage geht von der Verwirklichung dreier Mordmerkmale (Heimtücke, zur Verdeckung einer Straftat sowie aus niedrigen Beweggründen) aus.

Die Staatsanwaltschaft hat am Freitagvormittag (04.01.18) noch keine Angaben dazu gemacht, wann der Prozess beginnt.

(dz/SF)