Angeklagter im Hans-Bunte-Fall wegen anderen Vergehens verurteilt

21-Jähriger will Frau in Straßenbahn ziehen

Vor dem Jugendschöffengericht ist am gestrigen Dienstag (03.12.19) ein Prozess geführt worden gegen einen 21-Jährigen. Gegen den Angeklagten wurde ebenfalls im Verfahrenskomplex „Hans-Bunte-Straße“ am Landgericht Freiburg verhandelt. Gegen ihn wurde der Haftbefehl aber aufgehoben, weil ihm keine Beteiligung an der Gruppenvergewaltigung nachgewiesen werden konnte. Es bleibt der Vorwurf einer unterlassenen Hilfeleistung und der des Besitzes von 0,5 Gramm Drogen. In dem neuerlichen Prozess am Dienstag wurde dem jungen Mann vorgeworfen als Heranwachsender eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Im Oktober 2018 gegen 2.30 Uhr soll der Beschuldigte am Bertoldsbrunnen in der Innenstadt Freiburg versucht haben, seine Freundin gegen ihren Willen in die Straßenbahn zu ziehen und danach brutal auf einen Studenten eingeschlagen zu haben.

Helfenden Passant schwer verletzt

Als ein aufmerksamer Passant der Frau Hilfe angeboten habe, soll der Angeklagte dem Helfer mit der Faust und anschließend mit der Bierflasche ins Gesicht geschlagen haben. Der Geschädigte habe eine Jochbeinfraktur erlitten, sei operiert worden und mehrere Tage lang arbeitsunfähig gewesen.

Nicht mehr als 0,5 Promille haben

Der Angeklagte legte gestern ein Geständnis ab und wurde unter Einbeziehung einer achtmonatigen Jugendstrafe mit Bewährung vom Februar 2018 zu einer neuen Jugendstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt. Als Auflagen muss er 80 Stunden gemeinnützig arbeiten, ein Antiaggressionstraining absolvieren und darf sich nachts nicht mit mehr als 0,5 Promille alkoholisiert in der Öffentlichkeit aufhalten.

Problem mit Alkohol

Der Angeklagte und der Student waren in der Nacht beide betrunken. Die Gemüter haben sich dadurch schnell aufgeheizt. Das Problem des Angeklagten: Alkohol. Trinkt er, wird er aggressiv – gegen Mitbewohner im Heim oder auch gegen Polizisten, heißt es. Dann schlägt er zu, droht und beleidigt. Nüchtern ist er ein anderer Mensch, einer, der eifrig Deutsch lernt, und sich an Absprachen mit Betreuer und Bewährungshelfer hält, so die Berichte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dz)

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