Wolf aus dem Nordschwarzwald reißt ein Schaf

Wolf GW852m ist Verursacher für Riss an Schaf

Das am 7. Mai in Bad Wildbad im Landkreis Calw tot aufgefundene Schaf wurde von dem im Nordschwarzwald residenten Wolf mit der offiziellen Bezeichnung GW852m gerissen. Dies hat die genetische Untersuchung des Senckenberg-Instituts von Rissabstrichen ergeben. Damit wurde die vorherige Einschätzung der Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) bestätigt.

Nicht wolfssicher eingezäunt

Wie in allen bisherigen Fällen von Wolfsrissen im Land waren die angegriffenen Schafe nicht wolfssicher eingezäunt. Der Eigentümer des getöteten Tieres wird dennoch unbürokratisch entschädigt, auch für das seit dem Vorfall verschwundene Lamm.

Neues Gesetz zum Abschuss von Wölfen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum erleichterten Abschuss von Wölfen auf den Weg gebracht. Das Kabinett segnete am Mittwoch einen Text ab, auf den sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) nach langer Debatte geeinigt hatten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass nach Wolfsrissen auch dann Wölfe geschossen werden dürfen, wenn nicht klar ist, welches Tier genau zugebissen hat. Dies gilt dann so lange, bis es keine weiteren Risse mehr gibt. Das könnte auch bedeuten, dass ein ganzes Rudel geschossen wird, heißt es in den Erklärungen. Allerdings muss jeder Abschuss davor von den Landesbehörden genehmigt werden.

Ab Juni keine Entschädigung mehr ohne Schutz

Das Umweltministerium weist nochmals darauf hin, dass eine Entschädigung bei unzureichend geschützten Tieren innerhalb der Förderkulisse Wolfsprävention nur noch bis Ende Mai gezahlt wird. Zu diesem Zeitpunkt besteht die Förderkulisse seit einem Jahr, ab dann ist ein ausreichender Herdenschutz, zum Beispiel eine lückenlose Elektroumzäunung in einer Höhe von 90 Zentimetern, Voraussetzung für Entschädigungszahlungen. Empfohlen wird eine Umzäunung in Höhe von mindestens 105 Zentimetern.

Nutztierhalterinnen und -halter können bei noch unzureichendem Herdenschutz über die FVA die vom Umweltministerium bereitgestellten Notfall-Zaunsets beziehungsweise Flatterband mit Stangen für 1,2 m Höhe ausleihen.

(dz)