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      Kritik an der Krankenhausreform

      Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) äußert deutliche Kritik am neuen Krankenhausreformgesetz. Das Gesetz soll kleinere Krankenhäuser in sogenannte ambulant-stationäre Einrichtungen umwandeln. Diese sollen künftig sowohl stationäre als auch ambulante Behandlungen anbieten können, was bisher hauptsächlich den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vorbehalten war.

      „Leider ist nichts davon zu spüren, dass der ambulante Bereich gestärkt werden soll. Stattdessen werden unausgegorene Pläne präsentiert, die tief in den ambulanten Bereich eingreifen. (…) Völlig unklar sind Finanzierung, Trägerschaft, wirtschaftliche Verantwortung, woher das Personal kommen soll und wie die Schnittstellen in die Regelversorgung ausgestaltet sein sollen. Das ist schon eine ganze Menge, was noch offen ist. Von einem durchdachten Konzept kann daher keine Rede sein.“ – Dr. Karsten Braun, Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung BW

      Die KVBW betont außerdem, dass starke Krankenhäuser zwar wichtig sind, es aber ebenso von großer Bedeutung ist, die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu stärken, damit Patienten weniger ins Krankenhaus müssen.

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