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      Apotheken: Lieferengpassgesetz wird umgesetzt

      Ab sofort müssen Patientinnen und Patienten zum Teil weniger Zuzahlung für Arzneimittel bezahlen. Das liegt an der Umsetzung des Lieferengpassgesetzes. Günstiger wird es jetzt zum Beispiel, wenn das Arzneimittel nicht in der verordneten Größe verfügbar ist. Wer statt einer 100er Packung zum Beispiel eine 50er Packung ausgehändigt bekommen hatte, musste bisher doppelt zahlen – das ist jetzt nicht mehr nötig. An der Höhe der Zuzahlung ändert sich allerdings nichts. Der Landesapothekerverband weise außerdem erneut darauf hin, dass die Zuzahlung für die Apotheken kein gesonderter Gewinn sei.

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