Video-Player wird geladen.
Aktueller Zeitpunkt 0:00
Dauer 0:00
Geladen: 0%
Streamtyp LIVE
Verbleibende Zeit 0:00
 
1x
    • Kapitel
    • Beschreibungen aus, ausgewählt
    • Untertitel aus, ausgewählt

      Neue Verordnung: Land verlängert Maßnahmen bis mindestens 2. April

      Ab dem 20. März sollen bundesweit fast alle Corona-Regeln fallen. Beispielsweise gilt die Maskenpflicht dann nur noch in Krankenhäusern und im Nahverkehr. Baden-Württemberg nutzt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April. Das heißt: Es gilt weiterhin die Maskenpflicht in allen Innenräumen und die 3G-Regel in der Gastronomie. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung hart. Für weitreichende Lockerungen sei es im Hinblick auf die steigenden Inzidenzen viel zu früh. Wie es nach dem 2. April weitergeht, ist noch unklar. Das Land könne dann beispielsweise regionale Hotspots festlegen – je nach Inzidenz, gelten die Regeln dort dann weiterhin.

      Das könnte Dich auch interessieren

      Corona-PandemieCorona-Pandemiebookmark_borderbookmark27. Jan. 2025 15:2800:38 Min.Weiterhin viele Klagen gegen Rückzahlung von Corona-Hilfen27. Jan. 2025 15:2800:38 Min.bookmark_borderbookmarkCorona-PandemieCorona-Pandemiebookmark_borderbookmark16. Aug. 2024 11:1500:43 Min.Nachfrage nach Corona-Impfstoffen sinkt: Biontech mit Millionenverlust16. Aug. 2024 11:1500:43 Min.bookmark_borderbookmarkPanoramaPanoramabookmark_borderbookmark19. Mai 2025 15:3002:33 Min.Protest zum Tarifauftakt bei der Stiftungsverwaltung Freiburg19. Mai 2025 15:3002:33 Min.bookmark_borderbookmarkWirtschaftWirtschaftbookmark_borderbookmark19. Mai 2025 15:1700:41 Min.Einzelhandel mit Umsatzminus19. Mai 2025 15:1700:41 Min.bookmark_borderbookmark
      expand_less