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      Ungeimpftes Arztpersonal muss nach Inkrafttreten der Impfpflicht mit Kündigung rechnen

      Die Corona Inzidenzen erreichen einen neuen Höchstwert. Die bundesweite SiebentageInzidenz ist auf 528, 2 angestiegen, vor einer Woche lag sie niedriger bei 375,7. Gezählt wurden 34.145 Neuinfektionen, bei den Todesfällen ist die Zahl rückläufig, hier sind es 30. Für ungeimpfte Beschäftigte in Hausarztpraxen könnte es bald Schwierigkeiten geben. Können Sie nach Inkrafttreten der Corona Impfpflicht keinen Impf- oder Genesenennachweise vorlegen, müssen sie mit einer Abmahnung und im schlimmsten Fall mit meiner Entlassung rechnen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt am 15. März in Kraft und soll Patientinnen und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion schützen.

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