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      Testpflicht und FFP2-Pflicht in Krankenhäusern ab Montag

      Das Gesundheitsministerium hat die Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angepasst. Beschäftigte müssen sich ab sofort täglich testen lassen. Ausgenommen sind geboostertes Personal und Personen, deren letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Nicht-geimpfte Besucher müssen einen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 6 Stunden sein darf, oder einen PCR-Rest, der maximal 24 Stunden alt ist. Die Testpflicht gilt auch für Kinder ab einem Jahr. Am Universitätsklinikum Freiburg gilt weiterhin ein Besuchsverbot. Ausnahmen gelten für besondere Härtefälle. Im gesamten Klinikum ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Die neuen Regelungen sollen am kommenden Montag in Kraft treten.

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