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      Neue Corona-Verordnung für Kitas

      Es gibt keine Gruppenbeschränkungen mehr in den Kitas. Das sieht die aktuelle Änderung der Corona-Verordnung vor. Auch für Ausflüge, Spaziergänge und die Nutzung von Spielplätzen gibt es keine Personenbeschränkungen mehr. Außerdem müssen Eltern und sonstige externe Personen ab sofort einen 3G-Nachweis vorlegen, wenn sie einen Kindergarten betreten wollen. Das Personal muss jeden Tag einen negativen Schnelltest oder einen PCR-Test vorweisen. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, müssen sich nicht testen lassen. Weder Kinder noch Erzieher müssen während des Aufenthalts in der Kindertagesstätte eine Maske tragen.

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