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      Coronaimpfungen gehören ab 1. Oktober zur Regelversorgung

      Das Land Baden-Württemberg hat zusammen mit der kassenärztlichen Vereinigung eine Willenserklärung unterschrieben, und damit den Übergang der Impfungen in die niedergelassenen Arztpraxen vollzogen. Ab dem 1. Oktober gehört dann das Impfen gegen das Coronavirus zur Regelversorgung. Die Ärzte übernehmen damit nun vollständig den Impfauftrag. 30 mobile Impfteams werden bis Ende des Jahres noch unterstützend unterwegs sein. In den Impfzentren wurden in den vergangenen neun Monaten über 8 Mio. Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt. Damit erfolgten ca. 60 Prozent der Gesamtimpfungen in Baden-Württemberg in den Impfzentren. Die maximal mögliche Kapazität der Impfzentren lag bei ca. 80.000 Impfungen pro Tag

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