Neue Schulverordnung - Befreiung vom Präsenzunterricht nur noch mit Attest
Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung für Schulen geändert. Die zentrale Neuerung: Seine Kinder vom Präsenzunterricht zu befreien, geht ab September nur noch mit ärztlichem Attest. Im vergangenen Schuljahr reichte noch eine formlose Abmeldung, zum Beispiel wenn die Sorge bestand, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren. Jetzt soll Fernunterricht nur noch möglich sein, wenn etwa mit einem schweren Krankheitsverlauf des Schülers oder eines Angehörigen zu rechnen ist. Um die Ausbreitung von Virusvarianten zu verhindern, verhängt das Land außerdem eine erneute Maskenpflicht für Schulen. In den ersten zwei Schulwochen müssen demnach alle Schüler im Unterricht eine Maske tragen, unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Schulen langfristig geöffnet bleiben können.