
Keine Anklage gegen Europapark-Artist wegen Totschlags
Keine Beweise für Erdrosselung
Es gibt doch keine Anklage gegen einen Artisten des Europaparks, der seine Kollegin getötet haben soll. Das hat die Schwurgerichtskammer des Freiburger Landgerichts so entschieden. Der Grund: es fehlen die Beweise.
Vorwurf des Totschlags
Dem 30-Jährigen Kubaner wurde Totschlag vorgeworfen, er soll die Artistin im April 2019 in einem gemeinsam benutzten Wohnwagen im Streit über die geplante Zukunft erdrosselt haben. Danach hat er die Leiche seiner Lebensgefährtin in einen Plastiksack verpackt und im Altrhein versenkt, wo sie im Mai von zwei Anglern entdeckt wurde, so die Staatsanwaltschaft, die jetzt gegen die Freilassung des Mannes Beschwerde eingelegt hat. Sie ist auch nach Prüfung des sorgfältig begründeten Beschlusses der Auffassung, dass die Verdachtslage die Durchführung einer Hauptverhandlung erfordert. Schwurgerichtskammer, Polizei und Staatsanwaltschaft sind sich zwar einig, dass der Mann den Leichnam entsorgt hat, aber für die Tötung fehlen die Beweise, so die Begründung des Landgerichts.
Medizinische Untersuchung ergibt keine Todesursache
Nach der medizinischen Untersuchung war es nicht möglich, die Ursache des Todes herauszufinden, sagt die Schwurgerichtskammer, die den 30-Jährigen aus der U-Haft entlassen hat. Gegen ihn wird aber nun ein Verfahren wegen drei Fällen des Computerbetrugs vor dem Amtsgericht Ettenheim eröffnet, er soll unberechtigt Geld vom Konto des Opfers abgehoben haben.
(dz)