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      Lörrach will neue Grundsteuer-Hebesätze festlegen

      Zum ersten Januar des kommenden Jahres tritt auch in Lörrach das neue Grundsteuergesetz des Landes in Kraft. Im Zuge der neue Grundsteuerreform müssen auch die Hebesetze zur Berechnung der Grundsteuer neu beschlossen werden. Unter anderem soll künftig die Unterscheidung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken stärker gewichtet werden. Ein entsprechender Vorschlag der Stadtverwaltung liegt den politischen Gremien der Stadt zur Entscheidung vor. Erste Grundsteuerbescheide, sollen nach der Entscheidung durch den Gemeinderat ab Januar des kommenden Jahres verschickt werden.

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