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      Landes-AfD als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" eingestuft

      Verfassungsschützer dürfen den Landesverband der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Zu dieser Entscheidung ist heute der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gelangt. Die Richter haben damit eine Klage der Partei gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz in letzter Instanz zurückgewiesen. Die Juristen sehen bei der AfD ein Eintreten für einen ethnischen Volksbegriff und Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen sowie für rassistische Diskriminierung. Demnach lägen die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes aus ihrer Sicht vor. Die Südwest-AfD selbst bezeichnet die Urteilsbegründung als absurd.

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