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      Zweckentfremdungsverbot soll verlängert werden

      Seit 2014 gilt ein Zweckentfremdungsverbot in Freiburg, Grundlage dafür ist Wohnraummangel festzustellen. Mit dem Instrument will die Stadt verhindern, dass regulärer Wohnraum umgewandelt wird, etwa in Ferienwohnungen. Werden solche Umwidmungen festgestellt, dann kann die Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen und für die Ordnungswidrigkeiten Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro verhängen.

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