Der sogenannte "Waldläufer von Oppenau" ist laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten schuldfähig. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Offenburg. Am 15. Januar beginnt vor dem Offenburger Landgericht der Prozess gegen Yves R. – unter anderem wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung. Yves R. soll am 12. Juli 2020 bei einer Kontrolle in einer illegal von ihm genutzten Gartenhütte im Schwarzwald vier Polizisten gezwungen haben, die Dienstpistolen abzulegen. Danach floh er mit den Polizeiwaffen. Ein Großaufgebot suchte tagelang nach ihm. Am 17. Juli wurde er in einem Wald festgenommen und sitzt nun in Untersuchungshaft.
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