Wer in Freiburg eine Ferienwohnung vermietet, muss sich künftig auf Kontrollen durch das städtische Baurechtsamt einstellen. So werden in den kommenden Wochen Betreiberinnen und Betreiber registrierter Ferienwohnungen zu weiteren Informationszwecken kontaktiert. Fragen nach Beginn und Umfang der Ferienwohnungsnutzung, der Auslastung und den angebotenen Leistungen können dabei gestellt werden. Das Baurechtsamt will damit überprüfen, ob durch die Ferienwohnungen Wohnraum verbotenerweise zweckentfremdet wird. Ein entsprechendes Gesetz wurde im Jahr 2014 verabschiedet. Zudem gilt seit Anfang diesen Jahres eine kostenlose Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. Wer seine Ferienwohnung ohne Registrierungsnummer in der Annonce vermietet, dem droht die Sperrung des Inserats bis hin zu Strafzahlungen.
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